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   OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22 (https://dejure.org/2022,38192)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.12.2022 - 4 MB 48/22 (https://dejure.org/2022,38192)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 4 MB 48/22 (https://dejure.org/2022,38192)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtstierarzt; Beschwerde; Bestandsauflösung; Beurteilungskompetenz; Darlegung; Faktisches Berufsverbot; Haltungs- und Betreuungsverbot; Interessenabwägung; Prognose; rechtliches Gehör; Rinderhaltung; Sofortvollzug; strukturiertes Vorbringen; Verhältnismäßigkeit; ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21

    Maßgeblicher gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt im vorläufigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Zu einem strukturierten fallbezogenen Vorbringen gehört deshalb etwa auch, den Vortrag zuzuordnen, sobald mehrere Anordnungen streitgegenständlich sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 2, v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Dies gilt auch in Anbetracht des Umstandes, dass es im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, in welchem - wie hier - die zuständige Behörde noch nicht über den Widerspruch gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot entschieden hat und es noch an einer abschließenden behördlichen Entscheidung fehlt, auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen (Beschwerde-)Entscheidung ankommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 8 und v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 23; OVG Bautzen, Beschl. v. 11.06.2020 - 3 B 124/20 -, juris Rn. 4).

    Die rechtliche Ausgangsüberlegung, dass ein Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens grundsätzlich nicht geeignet ist, die dem Tierhaltungsverbot zugrundeliegende Gefahrenprognose zu erschüttern, stellt er nicht in Frage; sie entspricht im Übrigen auch der vom Antragsgegner zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine Halbierung dieses Streitwertes wegen Vorliegens eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes scheidet aus, da die Entscheidung in der Sache vollständig vorweggenommen wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 34).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Die in diesem Zusammenhang zitierte Passage aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/2007) legt die Annahme nahe, dass es dem Antragsteller insoweit nicht um die gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG zu treffende Prognose, sondern um die Prüfung der Anordnung des Sofortvollzugs geht, die "ausschließlich zum Schutz vor Gefährdungen während des laufenden Hauptsacheverfahrens zulässig ist" und unterbleiben muss, "wenn schon der Verfahrensdruck zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptverfahrens führt" (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 26).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris Rn. 12 ff.; v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 20 ff.).

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455

    Berufungszulassungsantrag; Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Der durch Art. 20a GG im Verfassungsrang stehende Tierschutz ist ein Gemeinschaftsgut in diesem Sinne (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455 -, juris Rn. 10), das auch Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Urt. v. 24.10.2010 - 1 BvF 2/05 -, juris Rn. 148); dies gilt speziell auch mit Blick auf Einschränkungen auf der Grundlage der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 4.08 -, juris Rn. 38; OVG Schleswig, Urt. v. 04.12.2014 - 4 LB 24/12 -, juris Rn. 65).

    Es liegt somit auch in seiner Hand, einen Antrag auf Wiedergestattung zu stellen und damit den Weg zu einer völligen oder teilweisen Aufhebung des Verbots zu eröffnen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455 -, juris Rn. 9) und über den Weg des § 80 Abs. 7 VwGO eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse geltend zu machen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2021 - 4 MB 39/21

    Tierschutzwidrige Haltung von Rindern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Zu einem strukturierten fallbezogenen Vorbringen gehört deshalb etwa auch, den Vortrag zuzuordnen, sobald mehrere Anordnungen streitgegenständlich sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 2, v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Dies gilt auch in Anbetracht des Umstandes, dass es im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, in welchem - wie hier - die zuständige Behörde noch nicht über den Widerspruch gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot entschieden hat und es noch an einer abschließenden behördlichen Entscheidung fehlt, auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen (Beschwerde-)Entscheidung ankommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 8 und v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 23; OVG Bautzen, Beschl. v. 11.06.2020 - 3 B 124/20 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Der durch Art. 20a GG im Verfassungsrang stehende Tierschutz ist ein Gemeinschaftsgut in diesem Sinne (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455 -, juris Rn. 10), das auch Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Urt. v. 24.10.2010 - 1 BvF 2/05 -, juris Rn. 148); dies gilt speziell auch mit Blick auf Einschränkungen auf der Grundlage der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 4.08 -, juris Rn. 38; OVG Schleswig, Urt. v. 04.12.2014 - 4 LB 24/12 -, juris Rn. 65).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Der durch Art. 20a GG im Verfassungsrang stehende Tierschutz ist ein Gemeinschaftsgut in diesem Sinne (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455 -, juris Rn. 10), das auch Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Urt. v. 24.10.2010 - 1 BvF 2/05 -, juris Rn. 148); dies gilt speziell auch mit Blick auf Einschränkungen auf der Grundlage der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 4.08 -, juris Rn. 38; OVG Schleswig, Urt. v. 04.12.2014 - 4 LB 24/12 -, juris Rn. 65).
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris Rn. 12 ff.; v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Es wäre eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei dem Antragsteller wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.04.2015 - 3 M 517/14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17

    Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Der durch Art. 20a GG im Verfassungsrang stehende Tierschutz ist ein Gemeinschaftsgut in diesem Sinne (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2017 - 3 M 240/17 -, Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455 -, juris Rn. 10), das auch Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Urt. v. 24.10.2010 - 1 BvF 2/05 -, juris Rn. 148); dies gilt speziell auch mit Blick auf Einschränkungen auf der Grundlage der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 4.08 -, juris Rn. 38; OVG Schleswig, Urt. v. 04.12.2014 - 4 LB 24/12 -, juris Rn. 65).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
    Erst wenn dies nicht der Fall ist, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen

  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 3 B 124/20

    Untersagung der Schweinehaltung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 4 MB 16/22

    Auslegung von Erklärungen eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten;

  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 23 CS 20.2354

    Veräußerung eines wegen Vernachlässigung dem Halter weggenommenen Pferdes

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2022 - 4 MB 23/22

    Wohnsitzverpflichtung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers; Beiladung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2022 - 4 MB 73/21

    Widerruf eines Befähigungsnachweises für den Tiertransport

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2022 - 4 MB 14/22

    Aufenthalt von Ausländern; Maßnahmen zur Förderung der Ausreise

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 53/21

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis; Antrag eines armenischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer

    Die im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung und orientiert sich dabei vorrangig an der Frage, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere offensichtlich ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3).
  • VG Schleswig, 04.12.2023 - 7 B 53/23

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Rinder; nachträgliche Anordnung der

    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.04.2014 - 3 B 62/13 - juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 - juris Rn. 46 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 39; VG Schleswig, Beschl. v. 24.11.2022 - 7 B 48/22; Beschl. v. 30.04.2020 - 1 B 23/20 - juris Rn. 32).

    Die vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und die ihnen zugrundeliegenden Feststellungen können nicht durch schlichtes Bestreiten entkräftet werden (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 - juris Rn. 46 f.; Beschl. v. 27.01.2022 - 4 MB 73/21 - juris Rn. 24 m. w. N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - OVG 5 S 10.10 - juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Verlängerung der

    Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 4 LA 161/21

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Fortnahme und anderweitige pflegliche

    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass die von den Amtstierärzten getroffenen Feststellungen substantiiert durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften und bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften beschäftigten Fachtierärzten erfolgreich in Frage gestellt werden; ein schlichtes Bestreiten der vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und der ihnen zugrundeliegenden Feststellungen ist hierfür jedoch nicht ausreichend (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2014 - 3 B 62.13 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 4 MB 30/23

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Da die Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots für Rinder einer Gewerbeuntersagung gleichkommt, geht auch der Senat mangels anderweitiger tragfähiger Grundlagen für die Annahme eines jährlichen Gewinns von 15.000,- Euro aus (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 69).
  • OVG Saarland, 16.06.2023 - 2 B 26/23

    Eilantrag gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung, mit der das Halten und

    [Vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.12.2022 - 4 MB 48/22 - m.w.Nw. zur Rspr.; juris] Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass das gegenüber dem Antragsteller ausgesprochene Verbot der Haltung und Betreuung von Tieren nicht unabänderlich ist, sondern - wie von § 16a Satz 2 Nr. 3 TierSchG vorgesehen -, das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist.
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Vermeintlich unberücksichtigt gebliebenes Vorbringen ist deshalb mit der Beschwerdebegründung vorzutragen (BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.728 - juris Rn. 21; OVG SH, B.v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 - juris Rn. 25 f.; B.v. 28.2.2019 - 4 MB 14/22 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 7.12.2021 - 1 M 90/21 - juris Rn. 7).
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